Die Aktion Dritte Option hat dieses Mal gleich in der 1. Instanz Recht bekommen:
„Das Amtsgericht Münster hat am 16.12.2019 verkündet, dass ein Eintrag als ‚divers‘ nur von der Geschlechtsidentität und nicht von medizinischen Diagnosen abhängen darf.
Die Rechtskraft dieses Beschlusses folgt voraussichtlich am 30.01.2020.„
PM: Erfolg vor dem Amtsgericht Münster
Aktueller Stand der Klagen der Orgagruppe:
Ich habe bei der Aktion Standesamt 2018 mitgemacht.
Damals habe ich einen Antrag beim Standesamt Neukölln gestellt um meinen Vornamen nach dem PStG und meinen Gechlechtseintrag auf divers zu ändern.
Nach Ablehnung beim Standesamt, weil ich mich geweigert hatte einen Nachweis von einer Ärztin zu besorgen, habe ich dann mit anwaltlicher Hilfe meine Klage beim Amtsgericht Berlin Schöneberg eingereicht.
Diese wurde abgelehnt (ich solle doch das TSG verwenden, absurde Idee, wenn mensch die Anklageschrift gelesen hat). Das ist der momentane Stand.
(12.02.2020)